Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Stahlbetonfertiggarage?
In der Regel ist für die Aufstellung einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich. In einigen Bundesländern kann unter gewissen Umständen von der “klassischen Bauantrags-stellung” abgewichen und ein “vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren” durchgeführt werden. In Einzelfällen ist die Errichtung einer Garage auch baugenehmigungsfrei.
Wir empfehlen grundsätzlich folgende Vorgehensweise:
Fertigen Sie bitte eine Kopie Ihres Flurkartenauszuges an und zeichnen Sie auf dieser Kopie Ihre gewünschte Garage maßstabgetreu ein. Laden Sie sich in einem Download-Bereich eine Zeichnung Ihrer Garage herunter und drucken Sie diese aus. Mit diesen Zeichnungen gehen Sie zu Ihrem Bauamt und sprechen mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Bauvorhaben durch. Dieser Mitarbeiter wird Ihnen eine rechtssichere Auskunft darüber geben können, ob eine Bauantragsstellung durchgeführt werden muss, ein “vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren” in Frage kommt oder die Aufstellung baugenehmigungsfrei ist. Falls eine “klassische Bauantragsstellung” notwendig ist, welche in der Regel durch eine “unterschriftsberechtigte Person” durchgeführt werden muss, kann Ihnen ADM Garagen behilflich sein und ein Architekturbüro beauftragen sowie die Bauantragsstellung durchführen lassen.